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Ad-hoc Meldungen (EQS)

11. Juni 2025
Kapsch TrafficCom AG gab die Mehrheit an und die Kontrolle über Kapsch Telematic Services IOOO, Weißrussland, ab, bleibt aber weiterhin zu einem hohen Anteil wirtschaftlich am Erfolg beteiligt.

Wien, am 11. Juni 2025. Kapsch TrafficCom AG (ISIN: AT000KAPSCH9; die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass sie die Kontrolle und die Mehrheit der Stimmrechte an der Kapsch Telematic Services IOOO mit Sitz in Weißrussland, die das landesweite Mautsystem in Weißrussland operativ betreibt, abgegeben hat. Die Gesellschaft hält an der Kapsch Telematic Services IOOO nunmehr weniger als 50% der Anteile. Über die Details der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart. Die Kapsch Telematic Services IOOO ist aus dem Vollkonsolidierungskreis des Konzerns ausgeschieden und trägt daher nicht mehr zum Umsatz bei. Auf Grundlage der Kaufpreisgestaltung einerseits sowie vereinbarter Zuflüsse künftiger Erträge der Kapsch Telematic Services IOOO andererseits, bleibt die Gesellschaft weiterhin zu einem hohen Anteil wirtschaftlich am Erfolg beteiligt.

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21. November 2023
Kapsch TrafficCom AG: Platzierung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgreich abgeschlossen.

Wien, 21. November 2023  –  Kapsch TrafficCom AG (FN 223805a; ISIN AT000KAPSCH9) schließt die Platzierung der neuen Aktien aus genehmigtem Kapital erfolgreich ab. Der Vorstand legte mit Zustimmung des Aufsichtsrats die endgültige Zahl der neuen Aktien mit 1.300.000 neuen auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien (Stammaktien) (entsprechend bis zu 10% des bestehenden Grundkapitals) fest, davon 477.217 Aktien gegen Bareinlagen und 822.783 Aktien gegen Sacheinlagen. Weiters legte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Platzierungspreis mit EUR 9,00 je neuer Aktie fest. Neue Aktien werden mit Gewinnberechtigung einschließlich dem laufenden Geschäftsjahr 2023/2024 ausgestattet. Die neuen Aktien werden nach und vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch voraussichtlich am 24. November 2023 geliefert und ab diesem Tag auch im Amtlichen Handel (Prime Market Segment) der Wiener Börse unter der bisherigen ISIN AT000KAPSCH9 gehandelt werden. Disclaimer: Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) No 596/2014. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Kapsch TrafficCom AG dar. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung gesetzlich unzulässig ist, dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des „Securities Act”) verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die genannten Aktien sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des Securities Act registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich dieses Dokument ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 (e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. Im Vereinigten Königreich richtet sich dieses Dokument nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") sind oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "incorporated associations" etc.). 

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21. November 2023
Kapsch TrafficCom AG: Kapitalerhöhung von bis 1.300.000 neuen Aktien aus genehmigtem Kapital startet.

Wien, 21. November 2023  –  Der Vorstand der Kapsch TrafficCom AG (FN 223805a; ISIN AT000KAPSCH9) beschloss diesen Morgen die Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durch die Ausgabe von bis zu 1.300.000 neuen auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien (Stammaktien) (entsprechend bis zu 10% des bestehenden Grundkapitals), davon bis zu 477.217 Aktien gegen Bareinlagen und bis zu 822.783 Aktien gegen Sacheinlagen. Das Bezugsrecht der Aktionäre im Rahmen der beabsichtigten Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. September 2023 ausgeschlossen. Neue Aktien werden mit Gewinnberechtigung für das laufende Geschäftsjahr 2023/2024 ausgestattet. Die Gesellschaft hat bei der Wiener Börse die Aussetzung des Handels in den Aktien (ISIN AT000KAPSCH9) der Gesellschaft vom Amtlichen Handel bei der Wiener Börse angeregt. Die Handelsaussetzung der Aktien soll bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses der Transaktion andauern. Neue Aktien werden im Rahmen eines unverzüglich startenden “accelerated book-building” Verfahrens heimischen und internationalen institutionellen Investoren angeboten. Es erfolgt kein öffentliches Angebot. Die endgültige Anzahl neuer Aktien und der Angebotspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich noch im Laufe des Tages festgelegt. Mit der Durchführung der Barkapitalerhöhung wurde die Raiffeisen Bank International AG beauftragt. KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, die Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft, bestätigte, an der Kapitalerhöhung im Umfang der bestehenden Beteiligung von 63,291% teilzunehmen. Die Teilnahme der KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH erfolgt gegen Sacheinlagen (Forderungen gegen die Gesellschaft). KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH wird daher 63,291% der neuen Aktien, das sind bis zu 822.783 neue Aktien, gegen Sacheinlagen übernehmen. Die Zulassung der bis zu 1.300.000 neuen Aktien zum Handel im Amtlichen Handel (Prime Market Segment) der Wiener Börse wird beantragt. Der erste Handelstag der neuen Aktien an der Wiener Börse ist voraussichtlich der 24. November 2023. Kapsch TrafficCom beabsichtigt, den Erlös aus der Platzierung für allgemeine geschäftliche Zwecke zu verwenden und dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Disclaimer: Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) No 596/2014. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Kapsch TrafficCom AG dar. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung gesetzlich unzulässig ist, dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des „Securities Act”) verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die genannten Aktien sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des Securities Act registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich dieses Dokument ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 (e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. Im Vereinigten Königreich richtet sich dieses Dokument nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") sind oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "incorporated associations" etc.). 

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5. Juli 2023
autoTicket GmbH erwartet EUR 243 Mio. aus dem Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zuge eines Vergleichs und Kapsch TrafficCom AG ändert den Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/24.

Wien, 05. Juli 2023  –  Der Vorstand der Kapsch TrafficCom AG (ISIN: AT000KAPSCH9) gibt bekannt, dass die autoTicket GmbH, ein zu gleichen Anteilen gehaltenes Joint Venture von CTS Eventim AG Co. KGaA und Kapsch TrafficCom AG, aufgrund einer heute erzielten vergleichsweisen Einigung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Beendigung des geführten Schiedsverfahrens wegen der Kündigung des Betreibervertrags zur Erhebung der Infrastrukturabgabe („Pkw-Maut“) eine Zahlung in der Höhe von EUR 243 Mio. erwartet. Die vergleichsweise Einigung wird voraussichtlich in den kommenden Tagen finalisiert und ausgefertigt und damit wirksam werden. Mit der Zahlung des Betrages in der Höhe von EUR 243 Mio. an die autoTicket GmbH durch die Bundesrepublik Deutschland werden die wechselseitigen Ansprüche aus dem Betreibervertrag bereinigt und verglichen sein, insbesondere die ursprünglich im Ausmaß von rund EUR 560 Mio. geltend gemachten Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche der autoTicket GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend der erzielten Einigung wird die autoTicket GmbH aus dem Betrag in Höhe von EUR 243 Mio. Abwicklungs- und sonstige Kosten sowie bereits entstandene und künftige Aufwendungen, deren insgesamte Höhe aktuell noch nicht feststeht, selbst zu bestreiten haben, bevor es zu einer Verteilung des der Kapsch TrafficCom AG zustehenden Anteils kommen kann. Aus heutiger Sicht kann die Kapsch TrafficCom AG zumindest einen Zufluss in der Höhe von rund 80 Mio. erwarten. Im Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/24 erwartet das Management der Kapsch TrafficCom AG nunmehr eine signifikante Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBIT) bei einem Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich.

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31. Mai 2023
Kapsch TrafficCom AG verständigt sich mit ihren wesentlichen Finanzgläubigern auf eine umfassende Restrukturierung.

Wien, 31. Mai 2023  –  Kapsch TrafficCom AG (ISIN: AT000KAPSCH9; die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass sie sich mit ihren wesentlichen Finanzgläubigern (einschließlich den Gläubigern der am 16.6.2023 fällig werdenden Schuldscheindarlehen) auf eine umfassende Restrukturierung der Finanzierungen mit einer Laufzeit bis 25.5.2025 geeinigt hat. Ziel ist eine materielle Reduktion der Nettoverschuldung um zumindest EUR 60 Millionen und längerfristig auf ein Niveau von Nettoverschuldung zu EBITDA von 3,0x. Bei neuen Finanzierungen kommt es zu marktüblichen erhöhten Konditionen, darüber hinaus sind die Finanzgläubiger in bestimmten Fällen (auch für bestehende Finanzierungen) zu einem Rückzahlungsaufgeld berechtigt. Zur Erreichung der angestrebten Reduktion der aktuellen Nettoverschuldung verpflichtet sich die Gesellschaft zu vorzeitigen Rückzahlungen aus überschüssigen liquiden Mitteln (Cash Sweep), aus außerordentlichen Zuflüssen und aus anhängigen Verfahren sowie zum Verzicht auf Dividendenausschüttungen. Die Dividendenpolitik der Gesellschaft bleibt daher weiter ausgesetzt. Die Hauptaktionärin KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH unterstützt die Restrukturierung  –  ergänzend zu bereits Ende 2022 gewährten Darlehen von in Summe EUR 5 Millionen - durch Verpfändung aller ihrer an der Gesellschaft gehaltenen Aktien, dies entspricht aktuell rund 63,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Gesellschaft verpflichtet sich weiters zur Ausnutzung des gesamten bestehenden genehmigten Kapitals im Umfang von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft (entspricht 1,3 Millionen neuen Aktien der Gesellschaft) zur Schaffung ausreichender Liquidität, wobei die Hauptaktionärin KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH zur Einlage bereits geleisteter finanzieller Unterstützungen berechtigt ist.

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19. April 2023
Kapsch TrafficCom AG: Operatives Ergebnis im Geschäftsjahr 2022/23 niedriger als erwartet.

Wien, 19. April 2023  –  Der Vorstand der Kapsch TrafficCom AG (ISIN: AT000KAPSCH9) gibt bekannt, dass der Ausblick auf das mit 31. März 2023 zu Ende gegangene Geschäftsjahr 2022/23 voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. Zu diesem Resultat kommt der Vorstand nach der heutigen Analyse der vorläufigen Geschäftszahlen im Rahmen des laufenden Jahresabschlussprozesses. Basierend auf vorläufigen Zahlen erwartet das Unternehmen einen Umsatz von rund EUR 550 Mio. (Geschäftsjahr 2021/22: EUR 519,8 Mio.), das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) wird im einstelligen Bereich (Geschäftsjahr 2021/22: EUR 11,0 Mio.) liegen. Im Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022/23 erwartete das Management eine deutlich verbesserte Profitabilität auf einem stabilen Umsatzniveau.

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25. März 2022
Kapsch TrafficCom AG: Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Die autoTicket GmbH hat gemäß der Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das geht aus dem den Parteien heute übermittelten Zwischenschiedsspruch hervor. Nach Kündigung des Betreibervertrags zur Erhebung der Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") in Deutschland hat die autoTicket GmbH, das Gemeinschaftsunternehmen von Kapsch TrafficCom AG und CTS Eventim AG Co. KGaA, Entschädigungsansprüche in Höhe von rund EUR 560 Mio. gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht. Das Schiedsgericht hat bestätigt, dass die von der autoTicket GmbH im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz des Bruttounternehmenswerts und auf Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten dem Grunde nach bestehen. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, durfte sich demnach nicht einseitig und entschädigungslos von dem Vertrag lossagen. Mit dem Schiedsspruch wurde auch der von der Bundesrepublik behauptete Kündigungsgrund einer Schlechtleistung abgelehnt. Damit ist die erste Phase des zweistufigen Schiedsverfahrens abgeschlossen. In der nun folgenden zweiten Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.

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